Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf alle Lieferungen, die eine Bestellung und/oder einen Vertrag betreffen, angewandt, wenn sie nicht ausdrücklich in einzelnen Bestellungen und/oder Verträgen aufgehoben sind. Daher sind von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen für Pianca S.p.A. nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Bestellung bedeutet das vollständige Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit den in der Bestellung angegebenen besonderen Bedingungen. Im Fall einer Differenz, auch in Bezug auf den Preis, zwischen den Angaben der Bestellbestätigung und der Preisliste, gilt erstere.
1. Allgemeines – Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen von Pianca S.p.A. und seiner Kundschaft, und gelten als ergänzender Bestandteil jeder Bestellung, auch wenn in den einzelnen Bestellungen und Bestellbestätigungen der vertriebenen Produkte nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Neben den eventuell vereinbarten besonderen Geschäftsbedingungen haben die hier aufgeführten, eventuell abweichenden Regelungen nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Vertragspartnern akzeptiert wurden.
2. Preisliste – Übereinstimmung des Produkts
Die Vertragspartner vereinbaren, dass die letzte von PIANCA S.p.A. erstellte und an die Kundschaft gesendete Preisliste die vorherigen bereitgestellten Preislisten vollständig ersetzt. Die Übereinstimmung der Produkte und deren Eigenschaften mit Mustern und/oder mit Abbildungen in unseren Preislisten, Katalogen und allgemein mit dem Werbematerial, das wir unserer Kundschaft zusenden, hat unverbindlichen Richtwert. Farbton, Glanz/Mattigkeit und Ästhetik der Produkte können von den Abbildungen der Preisliste, der Kataloge und allgemein im Werbematerial und/oder von den Mustern abweichen. Es ist bekannt, dass Licht, Dunst und andere Faktoren der Umgebung Veränderungen der Farben und Farbstufen verursachen können, so dass die vollständige Übereinstimmung gegenüber den vorhandenen Abbildungen des Werbematerials nicht gewährleistet werden kann. Bei Ergänzungen von teilweise bereits gelieferten Bestellungen oder bei späteren Bestellungen
kann das Produkt Abweichungen in Bezug auf Farbton, Glanz/Mattigkeit und/oder ästhetische Unterschiede gegenüber den bereits gelieferten Produkten aufweisen.
Diese Tatsache ist kein Grund für Beanstandungen, da diese Unterschiede Teil der spezifischen Eigenschaften des Produkts sind und als akzeptiert anzusehen sind.
Die ästhetischen und/oder farblichen Unterschiede der Produkte können auf keinen Fall Grund für Beanstandungen vonseiten des Kunden sein.
3. Änderungen an den Produkten
Pianca S.p.A. behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Verbesserungen und Änderungen, einschließlich ästhetischer Art, an seinen Produkten vorzunehmen, die als angemessen und notwendig erachtet werden, ohne die Funktionalität derselben zu ändern. Diese Fälle stellen für den Kunden weder einen Grund für Beanstandung dar, noch die Möglichkeit, den Vertrag über laufende Bestellungen aufzulösen oder Schadenersatz oder Preisnachlass geltend zu machen. Die in den Preislisten gezeigten Bilder und Zeichnungen sind unverbindliche Richtwerte.
4. Bestellungen
Die bei Pianca S.p.A eingehenden Bestellungen sind, auch wenn sie verhandelt oder angeboten werden, als Vertragsangebot des Kunden anzusehen und sind aus diesem Grund für den Verkäufer nur verbindlich, wenn sie von diesem ausdrücklich akzeptiert oder weiterhin vom Kunden bestätigt wurden, im Falle dass der Verkäufer Änderungen an der eingegangenen Bestellung vorgenommen hat. Pianca S.p.A. behält sich das Recht vor, jede Bestellung entweder zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und in allen Teilen vollständig sein und alle für die korrekte Identifizierung der bestellten Waren erforderlichen Angaben enthalten. Werden Bestellungen akzeptiert, gelten sie immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und können vom Kunden nicht geändert werden. Pianca S.p.A. haftet nicht für die zeitweilige oder die endgültige Nichtverfügbarkeit von einem oder mehr Produkten.
5. Stornierung der bestätigten Bestellung
Wenn eine Bestellung aus einem beliebigen Grund vonseiten des Kunden storniert wird, ist dieser gehalten, Pianca S.p.A. vollständig den Betrag des Bestellungswerts zu entrichten. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit für Pianca S.p.A., die in einem solchen Fall gemäß Artikel 1467 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehene Beendigung des Vertrages zu verlangen.
6. Preise und Zahlung
Die Preise der Produkte sind, sofern nicht anders angegeben und unbeschadet anderer Vereinbarungen, die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste (ohne Mehrwertsteuer) frei Frachtführer (FCA) Pianca S.p.A. (Incoterms® 2020).
Der Kunde verpflichtet sich, für die Verkäufe, die er online über seine Websites tätigt, die Mindestpreise (sog. Minimum Advertised Price) zu berücksichtigen, die mit Pianca S.p.A. vereinbart wurden und sie anzufragen, sollte er sie nicht kennen. Die Zahlungen sind nach den in der Bestellbestätigung festgelegten Bedingungen und ebender Art zu leisten. Der vereinbarte Betrag, abzüglich der möglicherweise geleisteten Anzahlung, ist direkt an Pianca S.p.A. oder an seine Beauftragten mit Einzugsvollmacht zu überweisen. Schecks und Wechsel gelten als angenommen, wenn sie erfolgreich abgeschlossen werden und stellen keine Neuerung des Vertragsverhältnisses dar. Die Nichteinhaltung oder die verspätete Einhaltung der angenommenen Zahlungspflichten gibt Pianca S.p.A. das Recht, alle mit dem Kunden ggf. vereinbarten Vorteile als hinfällig anzusehen, weitere Warenlieferungen zu stornieren, auch wenn sie andere Bestellangebote betreffen, und jeden weiteren laufenden Auftrag zu stornieren sowie die sofortige Zahlung der laufenden Bestellungen und der zu zahlenden Rechnungen zu verlangen, in jedem Fall vorbehaltlich des Rechts auf Schadenersatz des größten Schadens. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen nach Art. 5 des ital. Gesetzesdekrets Nr. 231/2002 auf die zu zahlenden Beträge fällig. Die Parteien vereinbaren, dass im Fall einer fehlenden oder verzögerten Erfüllung der Verbindlichkeiten vonseiten des Kunden Pianca S.p.A. den Betrag von € 150,00 (Euro Einhundertfünfzig/00) für jeden Tag der Verspätung ab der vereinbarten Zahlungsfrist als Vertragsstrafe in Rechnung stellen wird. Bei Gewährung gestundeter Zahlungsbedingungen gemäß Art. 1523 ff. des ital. Bürgerl. Gesetzbuches verbleibt die Ware Eigentum von Pianca S.p.A., bis der vereinbarte Preis vollständig bezahlt ist.
7. Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Käufers
Erhält Pianca S.p.A. nach erfolgter Bestellbestätigung Kenntnis über zu Lasten des Kunden eingeleitete Verfahren (z.B. Wechsel-/Scheckproteste, Beschlagnahmen, Pfändungen) bzw. über sonstige wirtschaftliche Schwierigkeiten, ist es berechtigt, den Vertrag auszusetzen und für seine Erfüllung weitere Sicherheiten zu verlangen oder den Vertrag nach den Bestimmungen von Art. 1456 ital. Bürgerl. Gesetzbuch aufzulösen.
8. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung FCA Pianca S.p.A. (Incoterms® 2020), das sich verpflichtet, die Ware zum Verladen bereit zu stellen. Wenn vereinbart wurde, dass der Transport oder ein Teil davon von Pianca S.p.A. durchgeführt wird, gehen die entsprechenden Risiken mit der Übergabe der Ware an den ersten Spediteur auf den Kunden über. Es obliegt immer dem Kunden, sich bei dem Spediteur und bei Pianca S.p.A. über die Gründe für Fehlmengen, Schäden, Verzögerungen usw. zu informieren.
Die in der Bestellbestätigung angegebene Lieferzeit kann nie als verbindlich angesehen werden, sondern ist nur als Richtwert zu verstehen; daher übernimmt Pianca S.p.A. keine Haftung der Lieferzeit und ist nicht gehalten, sie zu berücksichtigen und der Kunde kann die Lieferung nicht wegen Lieferverzögerungen verweigern. Nach Artikel 1462 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Kunde, der mit den Zahlungen in Verzug ist, keine Beanstandung geltend machen. Mögliche Lieferungsverzögerungen gegenüber den in der Bestellung angegebenen und/oder anders vereinbarten Termine sind kein Grund für Schadenersatz für entstandenen Schaden oder für die auch nur teilweise Auflösung des Vertrags. Jede Änderungsanfrage der Lieferbedingungen muss vom Kunden schriftlich bei Pianca S.p.A. eingehen und von letzterem genehmigt werden. In jedem Fall hat die Zahlung des Betrags am Tag der anfänglich vereinbarten Lieferung zu erfolgen, zuzüglich Lagerungsgebühren des Materials, die mitgeteilt werden. Wenn ein Kunde die Lieferung der Ware verweigert, ist es seine Aufgabe, die den Vertrag betreffende Produkte auf seine Kosten innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung abzuholen, unbeschadet der Zahlungspflicht des Betrags.
Nach Ablauf der von Pianca S.p.A. gesetzten Frist ist dasselbe Unternehmen von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die sich direkt oder indirekt aus der Lagerung von Gütern in ihren eigenen Lagern oder in denen der Spediteure ergeben können.
9. Speditionen und Prüfungen
Die Pflicht der Auslieferung der Ware ist dann erfüllt, wenn sie dem Spediteur übergeben wurde. Der Kunde trägt die Verantwortung der transportierten Ware, auch wenn diese mit der Regelung frei Bestimmungsort verkauft wurde, weshalb jede Rückerstattung oder Schadenersatz für Störungen, Fehllieferungen oder sonstiges gegenüber dem Spediteur geltend zu machen sind. Der Empfänger muss daher die Anzahl der Frachtstücke und den Zustand der Verpackungen vor der Annahme der Ware prüfen und ggf. direkt dem Fahrer Vorbehalte wegen Mängel oder Störungen mitteilen, für die Pianca S.p.A. jedoch in keinem Fall haftbar gemacht werden kann. Der Kunde muss außerdem innerhalb von 3 (drei) Tagen die Packing List des gelieferten Materials prüfen. Ist diese Frist ohne Beanstandung abgelaufen, ist die Ware als vollständig akzeptiert anzusehen. Die ggf. bei der Kontrolle entstandenen Vorbehalte müssen im Frachtbrief verpflichtend spezifisch angegeben werden, allgemeine Vorbehalte werden nicht berücksichtigt. Der Kunde hat in jedem Fall das Recht, Prüfungen der gelieferten Waren auf eigene Kosten durchzuführen, um die Übereinstimmung derselben mit der Bestellung festzustellen. Diese Prüfung muss innerhalb von 3 (drei) Tagen nach der Lieferung erfolgen. Sollte der Käufer während solcher Untersuchungen feststellen, dass die Lieferung nicht der bestellten Ware entspricht, muss er Pianca S.p.A. schriftlich über die möglichen Abweichungen innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach deren Entdeckung informieren. Ist diese Frist abgelaufen, ohne dass Käufer Pianca S.p.A. die Nichtübereinstimmung des Produkts gemeldet hat, gilt dieses als im Lieferzustand endgültig angenommen. Die Haftung des Spediteurs verfällt in dem Moment, in dem die Ware von Drittpersonen verlagert wird – Art. 17.4-Buchstabe C (CMR-Abkommen).
10. Reklamationen
Die Ware muss in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit der Bestellung zum Zeitpunkt des Eintreffens beim Kunden geprüft und kontrolliert werden. Mögliche Rügen und Reklamationen wegen augenscheinlichen Fehlern und Mängeln an der gelieferten Ware müssen innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei Pianca S.p.A. eingehen und mit Fotos des festgestellten Schadens ergänzt werden. In allen anderen Fällen müssen Fehler und Mängel spätestens nach 7 (sieben) Tagen nach ihrer Entdeckung auf die gleiche oben genannte Art gemeldet werden. Wenn die oben genannte Frist abgelaufen ist, wird die Ware als vollständig angenommen angesehen und Pianca S.p.A. wird keine Rückgaben mehr annehmen, es sei denn, sie wurden im Voraus schriftlich genehmigt. Im Falle, dass Pianca S.p.A. die beanstandete Ware austauscht, verzichtet der Kunde auf jede Form des Schadensersatzes, und die Lieferung der auszutauschenden Ware erfolgt durch und auf Kosten von Pianca S.p.A. und nur am Geschäftssitz des Kunden. Für die beanstandeten und ersetzten Waren wird die entsprechende Rechnung ausgestellt und bei Rücksendung an Pianca S.p.A. Innerhalb des der Lieferung folgenden Quartals erteilt der Verkäufer eine Gutschrift über den Wert der retournierten Ware. Die Qualität der Ware kann nicht reklamiert werden, auch nicht ausnahmsweise, wenn nicht bereits der gesamte vom Kunden zu leistende Betrag gezahlt wurde. Pianca S.p.A. gewährleistet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Tag ihrer Auslieferung die Garantie der Produkte. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bleiben hiervon unberührt. Mögliche Reklamationen in Bezug auf ästhetische oder qualitative Eigenschaften der Produkte müssen auf jeden Fall vor ihrem Einsatz und/oder der Montage gemeldet werden. Der erfolgte Einbau schließt die Möglichkeit von Beanstandungen oder Reklamationen in Bezug auf die Qualität des Produkts aus. Pianca S.p.A. haftet nicht für Schäden, die beim Einbau des Produkts oder durch eine falsche Lagerung entstanden sind.
11. Rücktrittsrecht
Pianca S.p.A. hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, sollten sich auch nur einer der nachfolgenden Vorfälle ergeben: a) Änderungen an der Eigentumsposition des Kunden, die sich auf die wirtschaftliche und finanzielle Solidität und auf die Fähigkeit auswirken, die bestehenden Vereinbarungen zu erfüllen; b) die Nichteinhaltung der pünktlichen Zahlung zu den zwischen den Vertragspartnern festgelegten Fristen, mit Ausnahme des Falles eines Schadenersatzes.
Die Parteien vereinbaren außerdem, dass der Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches automatisch zu dem Zeitpunkt gekündigt wird, an dem der Kunde: i) in irgendeiner Form ein Konkursverfahren durchläuft; ii) seine freiwillige Liquidation beschließt; iii) die Zulassung zum Konkursverfahren beantragt wird. Pianca S.p.A. hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu kündigen, wenn der Kunde in Verzug gerät, wenn auch nur wegen Verletzung einer der oben genannten Klauseln.
12. Eigentumsrecht
Pianca S.p.A. ist alleiniger Inhaber des geistigen und industriellen Eigentumsrechts. Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlung durchzuführen, die dieses Eigentumsrecht verletzen; insbesondere ist Werbung mit Fotos oder anderen Mitteln von der gelieferten Ware ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Pianca S.p.A. verboten.
13. Verbot oder Genehmigung der Nutzung des Handelsnamens „Pianca“
Es ist allen Kunden, vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarung, gänzlich verboten, den Handelsnamen „Pianca“ zu verwenden. Bei gesichertem Verstoß behält sich Pianca S.p.A. das Recht vor, rechtlich vorzugehen, um die Anerkennung von Schäden zu erwirken.
14. Schutz personenbezogener Daten
Pianca S.p.A. verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der im Verlauf der Zeit geltenden Verordnungen in Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten; sie werden entsprechend der Grundsätze aus Kapitel II der EU-Verordnung 679/2016 verwendet. Der Betroffene kann die in den Artikeln 15 – 22 der besagten Verordnung vorgesehenen Rechte geltend machen und sich zu diesem Zweck an folgende E-Mail-Adresse wenden: gdpr@pianca.com
15. Anwendbares Gesetz und zuständiger Gerichtshof
Sollte die Lieferung von Produkten Pianca S.p.A. an einen ausländischen Kunden erfolgen, werden der abgeschlossene Vertrag zwischen den Vertragspartnern und die daraus resultierenden Geschäftsbeziehungen von der Gesetzgebung der Republik Italien geregelt. Alle Streitverhandlungen, die sich aus der Durchführung und der Auslegung der einzelnen Bestellungen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wird der Gerichtshof Treviso als einzig zuständig anerkannt.
Mögliche Streitverhandlungen in Bezug auf die Durchführung, Anwendung, Auslegung und die Auflösung dieses Vertrags werden nur am Gericht Treviso geführt; jeder andere Gerichtshof ist ausgeschlossen.
16. Abschließende Bestimmungen
Sollte eine Vertragsbestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die gültig und wirksam bleiben.